Festsetzen und Sicherstellen von wolfsähnlichen Hunden
Abb. oben: der "Wolf von Pegau" irrte Anfang des Jahres 2016 in der Region zwischen Leipzig, Altenburg und Zeitz umher und konnte letztlich nach gut zwei Wochen eingefangen werden. Bei dem vermeintlichen "Wolf" handelte es sich jedoch um eine junge tschechoslowakische Wolfhündin (Foto: Lukas Petzold).
Seitdem wieder Wölfe nach Deutschland zurückgekehrt sind, wurden wiederholt streunende Hunde, insbesondere wolfshundartige Hunde für Wölfe gehalten. Grundsätzlich geht keine Gefahr von allein umherziehenden Hunden für die Menschen aus. Dennoch können solche wolfsähnlichen Hunde für Irritationen und für eine gewisse Beunruhigung unter der Bevölkerung sorgen, nämlich dann, wenn solche Hunde in Siedlungen oder an Ortsrändern bzw. auch auf Straße unterwegs sind.
Deshalb ist es notwendig solchen vermeintlich herrenlos umherstreunenden Hunden habhaft zu werden und diese ihren rechtmäßigen Besitzern zuzuführen. Falls Sie Hunde beobachten, die Wölfen ähneln könnten und alleine unterwegs sind, bitten wir Sie unverzüglich Meldung an die Polizei oder an die Ordnungsbehörden zu machen. Diese kümmern sich in der Regel um eine entsprechende Festsetzung bzw. Sicherstellung dieser Hunde.
Für die Aufgaben der Festsetzung und Sicherstellung werden in der Regel gesondert qualifizierte Behörden, Institutionen oder Personen beauftragt.